Der BGH hatte in einer Grundsatzentscheidung im Jahre 2001 (17. Mai 2001 – I ZR 251/99 ambiente.de) klargestellt, dass die DENIC registrierten Domains nicht auf Rechtsverletzungen prüfen müsse („eingeschränkte Prüfungspflichten“). Die DENIC ist eine Non-Profit Organisation ist, die die .DE Domains verwaltet und aufgrund des Aufwandes keine juristischen Prüfungen vornimmt.