Wenn ein Markeninhaber in unberechtigter Weise versucht, einer Domain mittels des UDRP-Schiedsverfahren habhaft zu werden, kann er mit einem „Reverse Domain Name Hijacking“ (RDNH) Vermerk seitens des Schiedsrichters (panel) behaftet werden.
In den Regeln der „Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy“ (UDRP) wird RDNH definiert als „using the Policy in bad faith to attempt to deprive a registered domainname holder of a domain name“. Klassischerweise passiert dies, wenn ein Unternehmen unter einem neuen Namen an den Markt geht und die entsprechende (oft: .com) Domain bereits belegt ist und ein Kauf derselbigen z.B. aufgrund mangelnder Verkaufsbereitschaft oder unterschiedlicher Preisvorstellungen scheitert.