Die australische Vergabestelle AUDA wird Ihre Registrierungsrichtlinien künftig strenger umsetzen. Es wurde schon lange diskutiert, nun werden die neuen Regeln tatsächlich ab 12. April 2021 in Kraft treten.

So wird die Definition eines Bezugs zu Australien jetzt strenger ausgelegt. Die Anforderung „Australian presence“ kann auf einer dieser Arten erfüllt werden: (Liste gekürzt)

  • an Australian citizen or an Australian permanent resident visa holder;
  • a company registered under the Corporations Act 2001(Cth);
  • an entity issued with an Australian Business Number under the A New Tax System (Australian Business Number) Act 1999(Cth);
  • the applicant or owner of an Australian Trade Mark can rely upon that application or registration to establish an Australian presence, but only in respect of a domain name that is an exact match of the words which are the subject of the Australian Trade Mark application or registration.

Und: Australian Trade Mark means:

  • a pending trade mark application or a registered trade mark that appears on IP Australia’s trade mark database;
  • words include words in roman or non-roman characters.

Worin bestehen nun die Änderungen?
Sofern die Registrierung auf Basis einer gültigen ABN (Handelsregister) Nummer erfolgte, gibt es keine Änderungen.

Viele Unternehmen ziehen jedoch ihre Marke als „Australian presence“ Basis heran, und hier können die Änderungen fatal sein. War es bisher ausreichend, wenn der gewünschte Domainname in der Marke vorkam, so müssen Domainname und Marke jetzt identisch sein. Auch sind keine Wort-Bildmarken mehr zulässig.

Mit der Marke „BMW X1“ lässt sich also die Domain bmwx1.com.au oder bmw-x1.com.au registrieren, aber nicht bmw.com.au.
Einzig die Endung selbst z.B. .COM.AU, Satzzeichen, Artikel wie „a,” “the,” “and,” “of,” und ”&” können ignoriert werden.

Alle Domains, die die neuen Regeln nicht erfüllen, müssen vor ihrem Erneuerungsdatum nach dem 12. April korrigiert werden. Wird die Domain nicht korrigiert, so kann die Domain deaktiviert und gelöscht werden.

Eine saubere Basis ist dann auch die beste Voraussetzung, um an der Einführung von .AU Domains auf dem 2nd level teilzunehmen (name.au). Dies wird im 2. HJ 2021 erwartet.

Welche Optionen habe ich, wenn ich die Voraussetzungen ab April 2021 nicht mehr erfülle?

  • Ich melde meine Firma in Australien an. Auch nicht-australische Firmen können eine ABN beantragen
  • Ich melde eine neue, passende Marke an
  • Ich verzichte auf die Domain(s)

managed IP wird alle .AU Domains im Bestand scannen und Kunden informieren, wo die Vorgaben nicht mehr erfüllt werden.