Das WIPO Arbitration and Mediation Center hat in einem Fall der TUI AG gegen einen unzufriedenen Kunden für den enttäuschten Reisenden entschieden. Der Slovakische TUI-Kunde hatte nach einer Reise seinem Unmut unter der Domain <tuisucks.com> Laut gemacht.

Der Panel fand in seiner Entscheidung das Kriterium „Registered and Used in Bad Faith“ nicht gegeben. Begründet wurde dies vor allem mit der fehlenden Absicht des Registranten, die Domain gegen Vergütung an TUI oder gar einen Wettbewerber verkaufen oder vermieten zu wollen. Weiterhin wurde nicht überzeugend dargelegt, dass TUI eine Absicht gehabt hätte, seine Marke unter dieser Domain zu repräsentieren.

Im Umkehrschluss spricht ein versuchter Verkauf gegrabbter Domains an den Markeninhaber gegen den Registranten – ein Fall, den man allzu oft erleben kann.