Für Neuregistrierungen von .CN-Domains müssen seit dem 21.12.2009 Dokumente eingereicht werden. Dies hat innerhalb von fünf Kalendertagen NACH dem Registrierungsdatum zu erfolgen. Diese Zeitspanne wird erheblich verkürzt, da CNNIC bis zu drei Werktage braucht, um die Unterlagen zu kontrollieren.
Die Gesamtlaufzeit dieses Auditings darf dennoch nicht mehr als fünf
Kalendertage (Keine Werktage!) in Anspruch nehmen. Die Registrierung von
.CN-Domains für Privatpersonen ohne Firma ist nur sehr bedingt möglich
(Geschäftsnachweis erforderlich).

Um eine .CN-Domain zu registrieren, sind also letztlich für jede einzelne Domain drei Dokumente einzusenden:

  1. Kopie der Geschäftsnachweises des Registranten (z.B. HRG-Auszug)
  2. Ausweiskopie des Registranten
  3. PDF-Registrierungsformblatt (vom Registranten unterschrieben und gestempelt)

Hinter diesen Änderungen steckt offiziell der Versuch, durch Überprüfung der Whois-Daten pornographische Inhalte und Spam unter .CN einzudämmen. Der CNNIC geht es vermutlich auch um die Zensur regimekritischer Seiten. Der Nebeneffekt für Markeninhaber ist begrüßenswert. Denn unter .CN finden wir immer wieder die meisten gegrabbten Domainnamen westlicher Markeninhaber.