Das TMCH sah bisher eine Frist von 90 Tagen vor, binnen derer Markeninhaber Nachricht über identische Registrierungen bekommen sollte. Das Trademark Clearinghouse hat jetzt bekannt gegeben, dass diese Frist „zunächst unbefristet“ laufen wird. Dies geschieht wohl auf Druck der Markenlobby, aber im Prinzip eine gute Entscheidung. Voraussetzung für den Claims Service ist nach wie vor, dass die entsprechende Marke im TMCH hinterlegt ist. Und es wird nur über identische Registrierungen benachrichtigt. D.h. der Service vermeldet die Registrierung der marke.bike Domain, aber nicht der marke-online.bike Domains, wenn „marke“ im TMCH hinterlegt ist. Der Service ist Teil der Gebühr für den TMCH Service. Einige Vergabestellen hatten schon vorher bekannt vermeldet, dass sie den Claims Service unbegrenzt laufen lassen werden. Das wird wohl der Fall sein, solange die entsprechende Marke im TMCH hinterlegt ist.