Das Landgericht Berlin sieht in seinem Urteil vom 13.01.2009 (AZ. 15O957/07) den Admin-C einer Vertipper-Domain nicht nur als Mitstörer, sondern verpflichtet ihn auch zur Zahlung von Schadensersatz an den Geschädigten.
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Admin-C haftet für rechtswidrige Vertipper-Domains
April 27th, 2009 · No Comments · Domainrecht
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